Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

1.2 Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der King GmbH (nachfolgend „Lieferungen“), auch wenn bei zukünftigen Geschäften nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch die Ausführung der Lieferung an den Kunden zustande.

2.3 Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Technische Daten, Abbildungen oder Leistungsangaben sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde; ansonsten stellen sie nur Beschreibungen oder Kennzeichnungen dar.

2.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben jedoch in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich netto ab Werk, zuzüglich Verpackung sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versand‑ oder Transportkosten werden nur berechnet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.

3.4 Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

3.5 Verpackung

Die Art und der Umfang der Verpackung liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Verpackung wird dem Kunden berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Rücknahme von Verpackungen erfolgt – mit Ausnahme gesetzlich zwingender Fälle – nicht. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungen verantwortlich und stellt uns von sämtlichen Pflichten und Ansprüchen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) frei.

4. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang

4.1 Von uns angegebene Lieferfristen und -termine gelten als annähernd, sofern nicht ausdrücklich ein Fixgeschäft oder ein verbindlicher Termin in Textform vereinbart wurde. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller technischen Fragen sowie nach Eingang vereinbarter Anzahlungen.

4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Bereitstellung der Lieferung ab Werk (EXW Incoterms 2020) bzw. mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

4.4 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist unsere Haftung für den Verzugsschaden bei einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 5 % des Nettopreises der verspäteten Lieferung begrenzt. Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

4.5 Abholung ab Werk, Annahmeverzug und Lagerkosten Sofern Abholung ab Werk vereinbart ist, hat der Kunde die Ware innerhalb von 10 Kalendertagen nach Anzeige der Bereitstellung abzuholen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Netto-Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware pro angefangene Woche, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Rechnungsbetrages. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Höhere Gewalt

5.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Material‑ und Energieengpässe, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferstörungen bei Vorlieferanten) verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Störung.

5.2 Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt uns alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, Daten und Spezifikationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

6.2 Der Kunde ist für die technische Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit seiner Vorgaben verantwortlich und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei.

7. Werkzeuge, Vorrichtungen und Programme

7.1 Von uns hergestellte oder beschaffte Werkzeuge, Vorrichtungen und Programme bleiben unser Eigentum, auch wenn anteilige Kosten berechnet werden.

7.2 Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe besteht nicht. Wir sind jedoch berechtigt, diese für Folgeaufträge des Kunden zu verwenden.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

8.2 Die Be‑ und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

8.4 Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.

8.5 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Abwehr solcher Zugriffe erforderlich sind.

9. Gewährleistung

9.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offene Mängel sind uns unverzüglich, bei einfachen Lieferungen spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen, bei technisch komplexen Lieferungen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

9.2 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

9.3 Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gelieferte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht wurde, übernehmen wir nicht, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Der Kunde gewährt uns das Recht zu zwei Nachbesserungsversuchen innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, stehe dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

10. Haftung

10.1 Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

11. Verjährung

11.1 Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

11.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

11.3 Unberührt bleiben jedoch in jedem Fall die gesetzlichen Verjährungsfristen für:

  • a) Ansprüche des Kunden bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • b) Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • d) Ansprüche im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie;
  • e) Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§§ 445a, 445b BGB).

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

12.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, sofern nichts anderes bestimmt ist.

12.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13.3 Soweit Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einer Regelungslücke, die nicht durch gesetzliche Vorschriften geschlossen wird, gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und dem übereinstimmenden Interesse beider Parteien am nächsten kommt.